Schweigepflicht und rechtliche Betreuung
# Schweigepflicht und rechtliche Betreuung –
Antworten auf häufige Fragen im ABW
Kurzzusammenfassung
## Kurzzusammenfassung
Fachkräfte im Ambulant Betreuten Wohnen stehenmüssen ofthäufig zwischen Schweigepflicht und Informationsbedarf.berechtigtem ...Informationsbedarf rechtlicher Betreuer:innen abwägen. Dieser Artikel erklärt die Grundprinzipien, die unterschiedlichen Rollen von ABW-Fachkräften und rechtlichen Betreuer:innen und beantwortet die wichtigsten Praxisfragen. Die Inhalte sind praxisnah, verständlich und auf Handlungssicherheit im Alltag ausgerichtet.
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Kurzantwort vorweg
Ein automatischer Informationsaustausch zwischen rechtlicher Betreuung und ABW-Fachkraft ist **nicht erlaubt**erlaubt. ...Informationen dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betreuten Person oder in eng begrenzten Ausnahmefällen weitergegeben werden.
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Fragen & Antworten
Wer darf welche Informationen erhalten – Rechtlicher Betreuer vs. ABW-Fachkraft?
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Rechtlicher Betreuer-Betreuer:
Vertretung in klar definierten Aufgabenkreisen- (z. B. Gesundheit, Vermögen, Behördenangelegenheiten)
Unterliegt nicht der Schweigepflicht- nach § 203 StGB
Darf Informationen erhalten, wenn sie für seine Aufgaben erforderlich sind
###ABW-Fachkraft:
-
Unterliegt regelmäßig der Schweigepflicht
-Datenschutznach § 203 StGB
Zusätzlich: Datenschutzbestimmungen (DSGVO, SGB IX / SGB XII)
Rechtlich stärker gebunden als der Betreuer
Merksatz: Der rechtliche Betreuer darf Informationen bekommen – die ABW-Fachkraft darf sie nur mit Einwilligung weitergeben.
Reicht der Betreuerausweis, um Informationen weiterzugeben?
Nein. Der Betreuerausweis zeigt nur die Zuständigkeit des Betreuers.
Er hebt nicht die Schweigepflicht der Fachkraft auf.
Informationen dürfen nur weitergegeben werden durch:
Einwilligung der betreuten Person (z. B. Schweigepflichtentbindung)
Gesetzliche Offenbarungsbefugnis (eng begrenzte Ausnahmefälle)
Welche Informationen gelten als betreuungsrelevant?
Typische Inhalte im ABW:
Gesundheitszustand
Psychische Krisen
Medikamenteneinnahme
Alltagsprobleme mit Krankheitsbezug
Konflikte, die Selbstsorge betreffen
Fachliche Einschätzungen
Hinweis: Alle diese Informationen sind grundsätzlich schweigepflichtig.
Wann darf Auskunft ohne Einwilligung gegeben werden?
Eng begrenzte Ausnahmefälle:
Ausdrückliche oder mutmaßliche Einwilligung:
Klient stimmt aktiv zu oder zeigt erkennbar Zustimmung (z. B. gemeinsames Gespräch)
Akute Gefährdung (§ 34 StGB – rechtfertigender Notstand):
Bei gegenwärtiger erheblicher Gefahr (z. B. Suizidalität)
Nur das absolut notwendige Maß weitergeben, dokumentieren
Klient nicht einwilligungsfähig:
Betreuer zuständig für den relevanten Aufgabenkreis
Nur in begründeten Einzelfällen, keine Dauerlösung
Wie handhabt die ABW-Fachkraft die Weitergabe praktisch?
Beobachten relevanter Veränderungen
Einordnen, ob die Information für den Aufgabenbereich des Betreuers relevant ist
Rückmelden, nur wenn rechtlich zulässig
Unterstützen der Klient:innen bei der Kommunikation
Begleiten zu Gesprächen oder Terminen
Nicht Aufgabe: Entscheidungen stellvertretend treffen oder sensible Informationen ohne Einwilligung weitergeben.
Praxisbeispiele
Beispiel 1:
Ein Klient nimmt Medikamente unregelmäßig ein. Die Betreuerin ruft an.
Fachkraft prüft, ob eine Einwilligung vorliegt.
Ohne Einwilligung keine automatische Weitergabe.
Beispiel 2:
Gemeinsames Gespräch mit Klient und Betreuer. Klient stimmt zu, relevante Infos zu teilen.
Austausch erlaubt, klar dokumentieren, welche Informationen weitergegeben wurden.
Hinweis auf weitere Artikel:
[Artikel: Einwilligung und Schweigepflichtentbindung]
[Artikel: Ausnahmen von der Schweigepflicht]
Ausblick / Nächste Schritte
Artikel 2 der Serie behandelt Einwilligung und Schweigepflichtentbindung
Artikel 3 behandelt Ausnahmen von der Schweigepflicht
Artikel 4 zeigt Praxisempfehlungen und Best Practice
Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz formuliert. Die Inhalte basieren auf fachlicher Einordnung und Praxiserfahrung und stellen keine rechtliche, medizinische oder pflegerische Beratung dar.
Fachkräfte sind aufgefordert, im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, ob und in welcher Form die dargestellten Informationen auf ihre konkrete Arbeitssituation übertragbar sind.
Der Artikel wird fortlaufend anhand von Rückmeldungen der Nutzenden weiterentwickelt.
Letzte Bearbeitung: 16. Januar 2026