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Schweigepflicht und rechtliche Betreuung

# Schweigepflicht und rechtliche Betreuung –

Antworten auf häufige Fragen im ABW

Kurzzusammenfassung

## Kurzzusammenfassung
Fachkräfte im Ambulant Betreuten Wohnen stehenmüssen ofthäufig zwischen Schweigepflicht und Informationsbedarf.berechtigtem ...Informationsbedarf rechtlicher Betreuer:innen abwägen. Dieser Artikel erklärt die Grundprinzipien, die unterschiedlichen Rollen von ABW-Fachkräften und rechtlichen Betreuer:innen und beantwortet die wichtigsten Praxisfragen. Die Inhalte sind praxisnah, verständlich und auf Handlungssicherheit im Alltag ausgerichtet.

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Kurzantwort vorweg

Ein automatischer Informationsaustausch zwischen rechtlicher Betreuung und ABW-Fachkraft ist **nicht erlaubt**erlaubt. ...Informationen dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betreuten Person oder in eng begrenzten Ausnahmefällen weitergegeben werden.

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Fragen & Antworten

Wer darf welche Informationen erhalten – Rechtlicher Betreuer vs. ABW-Fachkraft?
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Rechtlicher Betreuer
-Betreuer:

    Vertretung in klar definierten Aufgabenkreisen
    - (z. B. Gesundheit, Vermögen, Behördenangelegenheiten)

    Unterliegt nicht der Schweigepflicht
    - nach § 203 StGB

    Darf Informationen erhalten, wenn sie für seine Aufgaben erforderlich sind

    ###ABW-Fachkraft:

    ABW-Fachkraft
    -
    • Unterliegt regelmäßig der Schweigepflicht
      - Datenschutznach § 203 StGB

    Zusätzlich: Datenschutzbestimmungen (DSGVO, SGB IX / SGB XII)

    Rechtlich stärker gebunden als der Betreuer

    Merksatz: Der rechtliche Betreuer darf Informationen bekommen – die ABW-Fachkraft darf sie nur mit Einwilligung weitergeben.


    Reicht der Betreuerausweis, um Informationen weiterzugeben?

      Nein. Der Betreuerausweis zeigt nur die Zuständigkeit des Betreuers.

      Er hebt nicht die Schweigepflicht der Fachkraft auf.

      Informationen dürfen nur weitergegeben werden durch:

        Einwilligung der betreuten Person (z. B. Schweigepflichtentbindung)

        Gesetzliche Offenbarungsbefugnis (eng begrenzte Ausnahmefälle)


        Welche Informationen gelten als betreuungsrelevant?

        Typische Inhalte im ABW:

          Gesundheitszustand

          Psychische Krisen

          Medikamenteneinnahme

          Alltagsprobleme mit Krankheitsbezug

          Konflikte, die Selbstsorge betreffen

          Fachliche Einschätzungen

          Hinweis: Alle diese Informationen sind grundsätzlich schweigepflichtig.


          Wann darf Auskunft ohne Einwilligung gegeben werden?

          Eng begrenzte Ausnahmefälle:

            Ausdrückliche oder mutmaßliche Einwilligung:

              Klient stimmt aktiv zu oder zeigt erkennbar Zustimmung (z. B. gemeinsames Gespräch)

              Akute Gefährdung (§ 34 StGB – rechtfertigender Notstand):

                Bei gegenwärtiger erheblicher Gefahr (z. B. Suizidalität)

                Nur das absolut notwendige Maß weitergeben, dokumentieren

                Klient nicht einwilligungsfähig:

                  Betreuer zuständig für den relevanten Aufgabenkreis

                  Nur in begründeten Einzelfällen, keine Dauerlösung


                  Wie handhabt die ABW-Fachkraft die Weitergabe praktisch?

                    Beobachten relevanter Veränderungen

                    Einordnen, ob die Information für den Aufgabenbereich des Betreuers relevant ist

                    Rückmelden, nur wenn rechtlich zulässig

                    Unterstützen der Klient:innen bei der Kommunikation

                    Begleiten zu Gesprächen oder Terminen

                    Nicht Aufgabe: Entscheidungen stellvertretend treffen oder sensible Informationen ohne Einwilligung weitergeben.


                    Praxisbeispiele

                    Beispiel 1:
                    Ein Klient nimmt Medikamente unregelmäßig ein. Die Betreuerin ruft an.

                      Fachkraft prüft, ob eine Einwilligung vorliegt.

                      Ohne Einwilligung keine automatische Weitergabe.

                      Beispiel 2:
                      Gemeinsames Gespräch mit Klient und Betreuer. Klient stimmt zu, relevante Infos zu teilen.

                        Austausch erlaubt, klar dokumentieren, welche Informationen weitergegeben wurden.

                        Hinweis auf weitere Artikel:

                          [Artikel: Einwilligung und Schweigepflichtentbindung]

                          [Artikel: Ausnahmen von der Schweigepflicht]


                          Ausblick / Nächste Schritte

                            Artikel 2 der Serie behandelt Einwilligung und Schweigepflichtentbindung

                            Artikel 3 behandelt Ausnahmen von der Schweigepflicht

                            Artikel 4 zeigt Praxisempfehlungen und Best Practice

                            Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz formuliert. Die Inhalte basieren auf fachlicher Einordnung und Praxiserfahrung und stellen keine rechtliche, medizinische oder pflegerische Beratung dar.
                            Fachkräfte sind aufgefordert, im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, ob und in welcher Form die dargestellten Informationen auf ihre konkrete Arbeitssituation übertragbar sind.
                            Der Artikel wird fortlaufend anhand von Rückmeldungen der Nutzenden weiterentwickelt.

                            Letzte Bearbeitung: 16. Januar 2026