Bayern
🧩 Gesamtplanverfahren
🌱 Worum geht’s?
In Bayern sind die Bezirke für die Finanzierung des ambulant betreuten Wohnens (ABW) zuständig. Das Verfahren ist im Gesamtplanverfahren gesetzlich geregelt. Diese Seite erklärt den Ablauf von Antragstellung bis zur fortlaufenden Hilfe.
🧠 Ablauf im Überblick
Antrag auf Sozialhilfe & ärztliche Unterlagen
Klient*innen reichen beim Bezirk den Antrag auf ambulant betreutes Wohnen zusammen mit den erforderlichen ärztlichen Unterlagen ein. Diese bestätigensollten den Unterstützungsbedarf und das Vorliegen einer Behinderung.Behinderung bestätigen.
Sozialbericht / Bedarfsermittlung
Nach einem persönlichen Gespräch wird ein Sozialbericht erstellt – zukünftig ersetzt durch das Bedarfsermittlungsinstrument Bayern (BiBay). Diese Aufgabe übernehmen entweder die Bezirke selbst oder stationäre Kliniken.
Prüfung & Bewilligung
Der Bezirk prüft alle Unterlagen und erstellt einen Bescheid über Bewilligung oder Ablehnung.
Ein positiver Bescheid enthält in der Regel:
Genehmigung der Hilfe: Bewilligung der ambulant betreuten Wohnleistung
Umfang der Hilfe: Anzahl der finanzierten Stunden/Leistungen
Zuweisung des Anbieters: Festlegung, bei welchem Träger/Einrichtung die Hilfe erfolgt
Art der Abrechnung: z. B. Pauschalbeträge oder persönliches Budget
Hinweis auf Folgeprozesse: Beginn der Hilfe, HEB A nach 3 Monaten, regelmäßige HEB B (meist jährlich), HEB C bei Abschluss
Beginn der Hilfe
Nach positivem Bescheid startet die Betreuung durch eine Einrichtung.
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- Hilfeplanungs-, Entwicklungs- und Abschlussberichtsbögen (HEB)
HEB A: nach 3 Monaten
HEB B: regelmäßig, meist jährlich, solange die Hilfe läuft
HEB C: bei Abschluss der Unterstützung
Die HEB-Bögen werden von der Einrichtung erstellt und von KlientKlient*inneninnen sowie ggf. deren Betreuer*innen gelesen, kommentiert, unterschrieben und eingereicht.
Sie dokumentieren den Verlauf, Hilfebedarf, Fortschritte und ggf. Anpassungen des Unterstützungsumfangs.
Anpassungen und Kontrolle der Finanzierung
Der finanzierte Stundenumfang kann während der Hilfe auf Antrag angepasst werden.
Einkommen und Vermögen der Klient*innen werden regelmäßig geprüft.
Überschreiten diese Grenzen bestimmte Werte, übernimmt der Bezirk die Kosten nicht mehr oder nur teilweise. Klient*innen müssen dann selbst zahlen oder entscheiden, die Hilfe zu beenden.
💡 Hinweise zu
Zuständigkeiten💡 HinweisDas Gesamtplanverfahren stellt sicher, dassPersonen, die Unterstützungwährend individuellihrer abgestimmt,Teilnahme dokumentiertam undABW bedarfsgerechtAnspruch finanziertauf wird.Sozialhilfe haben, erhalten diese Leistungen ebenfalls über den Bezirk. Bestehende Sozialhilfebezüge, die bisher über das Landratsamt liefen, werden mit Beginn des ABW auf den Bezirk übertragen.
📌Bei Weiterführendeeinem Themen
Pauschalbeträge vs. persönliches Budget
Unterschiedeoder in anderenein Bundesländern
die
Zuständigkeit🧩bei Gesamtplanverfahren
der 🌱Stelle, Worumdie geht’s?
die BeschreibeHilfe inzuerst wenigenbewilligt Sätzen, worum es in diesem Beitrag geht. Was ist das Thema, und warum ist es für das ambulant betreute Wohnen relevant?hat.
🗝️ Tipp: Fasse dich kurz – zwei bis drei Sätze reichen oft aus.
🧠 Praxiswissen/ Inhalt
Hier kannst du dein Wissen oder deine Erfahrungen teilen. Wie gehst du in bestimmten Situationen vor? Welche Tipps haben sich bewährt?
💬 Ziel: Kolleg*innen sollen das Gelesene leicht im Alltag anwenden können.
💡 Nützliche Materialien
Hier ist Platz für:- Vorlagen oder Checklisten - Links zu weiterführenden Informationen - Hinweise auf Fachliteratur oder rechtliche Grundlagen
📎 Wenn du Dateien hochlädst, füge kurz hinzu, wofür sie gedacht sind.
🤝 Ergänzungen & Erfahrungen anderer
Diese Plattform lebt vom Austausch. Wenn du etwas ergänzen, anmerken oder eine eigene Erfahrung teilen möchtest – gerne hier! So wächst das Wissen Schritt für Schritt weiter.
Stand: 13.11.06.12.2025
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