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Bayern

🧩 Gesamtplanverfahren

🌱 Worum geht’s?

In Bayern sind die Bezirke für die Finanzierung des ambulant betreuten Wohnens (ABW) zuständig. Das Verfahren ist im Gesamtplanverfahren gesetzlich geregelt. Diese Seite erklärt den Ablauf von Antragstellung bis zur fortlaufenden Hilfe.

🧠 Ablauf im Überblick

  1. Antrag auf Sozialhilfe & ärztliche Unterlagen

    Klient*innen reichen beim Bezirk den Antrag auf ambulant betreutes Wohnen zusammen mit den erforderlichen ärztlichen Unterlagen ein. Diese bestätigensollten den Unterstützungsbedarf und das Vorliegen einer Behinderung.Behinderung bestätigen.

  2. Sozialbericht / Bedarfsermittlung

    Nach einem persönlichen Gespräch wird ein Sozialbericht erstellt – zukünftig ersetzt durch das Bedarfsermittlungsinstrument Bayern (BiBay). Diese Aufgabe übernehmen entweder die Bezirke selbst oder stationäre Kliniken.

  3. Prüfung & Bewilligung

    Der Bezirk prüft alle Unterlagen und erstellt einen Bescheid über Bewilligung oder Ablehnung.

    Ein positiver Bescheid enthält in der Regel: 

      • Genehmigung der Hilfe: Bewilligung der ambulant betreuten Wohnleistung

      • Umfang der Hilfe: Anzahl der finanzierten Stunden/Leistungen

      • Zuweisung des Anbieters: Festlegung, bei welchem Träger/Einrichtung die Hilfe erfolgt

      • Art der Abrechnung: z. B. Pauschalbeträge oder persönliches Budget

      • Hinweis auf Folgeprozesse: Beginn der Hilfe, HEB A nach 3 Monaten, regelmäßige HEB B (meist jährlich), HEB C bei Abschluss

    Beginn der Hilfe

    Nach positivem Bescheid startet die Betreuung durch eine Einrichtung.

      • Hilfeplanungs-, Entwicklungs- und Abschlussberichtsbögen (HEB)

        • HEB A: nach 3 Monaten

        • HEB B: regelmäßig, meist jährlich, solange die Hilfe läuft

        • HEB C: bei Abschluss der Unterstützung

    Die HEB-Bögen werden von der Einrichtung erstellt und von KlientKlient*inneninnen sowie ggf. deren Betreuer*innen gelesen, kommentiert, unterschrieben und eingereicht.
    Sie dokumentieren den Verlauf, Hilfebedarf, Fortschritte und ggf. Anpassungen des Unterstützungsumfangs.

  4. Anpassungen und Kontrolle der Finanzierung

    Der finanzierte Stundenumfang kann während der Hilfe auf Antrag angepasst werden.

  5. Einkommen und Vermögen der Klient*innen werden regelmäßig geprüft.

  6. Überschreiten diese Grenzen bestimmte Werte, übernimmt der Bezirk die Kosten nicht mehr oder nur teilweise. Klient*innen müssen dann selbst zahlen oder entscheiden, die Hilfe zu beenden.

  7. 💡 Hinweise zu

Zuständigkeiten

💡 Hinweis
Das Gesamtplanverfahren stellt sicher, dassPersonen, die Unterstützungwährend individuellihrer abgestimmt,Teilnahme dokumentiertam undABW bedarfsgerechtAnspruch finanziertauf wird.Sozialhilfe haben, erhalten diese Leistungen ebenfalls über den Bezirk. Bestehende Sozialhilfebezüge, die bisher über das Landratsamt liefen, werden mit Beginn des ABW auf den Bezirk übertragen.

📌Bei Weiterführendeeinem Themen

nahtlosen
    Einrichtungswechsel
  • aus

    Pauschalbeträge vs. persönliches Budget

  • Unterschiedeoder in anderenein Bundesländern

    anderes
  • Bundesland
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Zuständigkeit

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🌱Stelle, Worumdie geht’s?

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BeschreibeHilfe inzuerst wenigenbewilligt Sätzen, worum es in diesem Beitrag geht.  
Was ist das Thema, und warum ist es für das ambulant betreute Wohnen relevant?hat.

🗝️ Tipp: Fasse dich kurz – zwei bis drei Sätze reichen oft aus.

🧠 Praxiswissen/ Inhalt

Hier kannst du dein Wissen oder deine Erfahrungen teilen.  
Wie gehst du in bestimmten Situationen vor? Welche Tipps haben sich bewährt?

💬 Ziel: Kolleg*innen sollen das Gelesene leicht im Alltag anwenden können.

💡 Nützliche Materialien

Hier ist Platz für:
- Vorlagen oder Checklisten  
- Links zu weiterführenden Informationen  
- Hinweise auf Fachliteratur oder rechtliche Grundlagen  

📎 Wenn du Dateien hochlädst, füge kurz hinzu, wofür sie gedacht sind.

🤝 Ergänzungen & Erfahrungen anderer

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Stand: 13.11.06.12.2025

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