Direkt zum Hauptinhalt

Was ist ambulant betreutes Wohnen?

🌱 Worum geht’s?

Ambulant betreutes Wohnen (ABW) ist eine Leistung der Eingliederungshilfe, die Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen dabei unterstützt, selbstständig in der eigenen Wohnung zu leben. Die Begleitung findet im Alltag statt und richtet sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf. Diese Seite gibt einen ersten Überblick über Ziele, Rahmenbedingungen und Grundprinzipien des ABW.

🧠 Inhalt

Ambulant betreutes Wohnen (ABW) ist eine Leistung der Eingliederungshilfe, die Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen dabei unterstützt, selbstständig in ihrer eigenen Wohnung zu leben. Die Begleitung findet aufsuchend im Alltag statt und wird – je nach vereinbartem Bedarf und Bewilligung durch den Kostenträger – regelmäßig durchgeführt.

Der Arbeitsbereich lässt sich gut als „Unterstützung im Alltag“ beschreiben: Die Hilfe setzt dort an, wo Menschen im täglichen Leben Orientierung, Struktur oder praktische Unterstützung benötigen.


Ziele in Kürze

  • selbstständiges Wohnen ermöglichen

  • Teilhabe in allen Lebensbereichen fördern

  • Krisen vorbeugen und Stabilität stärken

  • stationäre Aufenthalte vermeiden oder verkürzen


Rechtliche Einordnung

Das ambulant betreute Wohnen ist bundesweit gesetzlich verankert (Aufgabe der Eingliederungshilfe, §90 SGB IX).
Die konkrete Ausgestaltung – z. B. Kostenträger, Leistungsbenennung oder regionale Regelungen – unterscheidet sich zwischen den Bundesländern.


Für wen ist ABW gedacht?

Für Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder psychischen Erkrankung Unterstützung im Alltag benötigen.


Wie funktioniert die Unterstützung?

Die Begleitung findet in der eigenen Wohnung oder im direkten Lebensumfeld statt.
Typische Unterstützungsbereiche sind u. a. (dem bayerischen Gesamtplanverfahren entnommen):

  • Aufnahme und Gestaltung persönlicher, sozialer Beziehungen
  • Selbstversorgung und Wohnen
  • Arbeit, arbeitsähnliche Tätigkeiten, Ausbildung/ für Werkstätten siehe auch Berichtsbogen WfbM
  • Tagesgestaltung, Freizeit, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
  • Umgang mit den Auswirkungen der Behinderung (z.B. Krankheitseinsicht, Compliance, Krisen, Arztbesuche,
    Medikamenteneinnahme)

Unterschied zu stationären Angeboten

Im Gegensatz zu Heimen oder Wohngruppen leben Klient*innen eigenständig oder in Wohngruppen, und die Fachkräfte kommen termingebunden vorbei.
Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung findet nicht statt.


Abgrenzung rechtliche Betreuung

Das ambulant betreute Wohnen (ABW) ist eine freiwillige, lebensweltorientierte Unterstützungsform, bei der die Klientinnen aktiv mitwirken und sämtliche Entscheidungen selbst treffen. Mitarbeitende des ABW besitzen keine Weisungsbefugnis und keine rechtliche Vertretungsmacht; ihre Arbeit zielt darauf ab, gemeinsam mit den Klientinnen Strategien für eine möglichst selbstständige Lebensführung zu entwickeln. Die Begleitung erfolgt dabei zumeist in regelmäßigen persönlichen Kontakten, häufig in der Wohnung oder im sozialen Umfeld der Klient*innen. Dadurch ist das ABW stark beziehungs- und alltagsorientiert.

Im Gegensatz dazu ist die rechtliche Betreuung nach §§ 1814 ff. BGB ein gesetzliches Vertretungssystem, das überwiegend auf der Wahrnehmung rechtlicher und organisatorischer Angelegenheiten im Hintergrund beruht. Betreuer*innen haben – je nach gerichtlich festgelegtem Aufgabenkreis – die Befugnis, rechtsgeschäftlich und behördlich im Namen der betreuten Person zu handeln. Persönliche Kontakte finden deshalb meist seltener und bedarfsorientierter statt, da der Fokus weniger auf der alltäglichen Begleitung liegt, sondern auf der Regelung administrativer, finanzieller oder rechtlicher Belange. Während rechtliche Betreuung somit punktuell Entscheidungen für die betreute Person treffen kann, bleibt das ABW konsequent autonomieorientiert, dialogisch und frei von Stellvertretung.


Stand: 06.12.2025